Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verträge zwischen
Elektro Laith - Talaat Alhamed, Marienstraße 12, 40212 Düsseldorf (im Folgenden „Anbieter“) und den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden (im Folgenden „Kunde“).
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gültigen Fassung.
(2) Die in den Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen des Anbieters enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
(3) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Mit der Bestellung des Kunden gibt er einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Werk- oder Dienstvertrages ab. Eine rechtliche Bindung des Anbieters kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform zustande, außerdem dadurch, dass der Anbieter nach der Bestellung (formfrei) mit der Leistungserbringung beginnt. Beide Parteien können schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen der anderen Partei verlangen.
§ 3 Preise; Zahlung
(1) In den Preisen des Anbieters sind die Verpackungskosten und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten; Liefer- und Versandkosten sind in den Preisen nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die in unten beigefügter Widerrufsbelehrung näher bezeichneten regelmäßigen Kosten der Rücksendung von Waren zu tragen.
(2) Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der geschuldete Gesamtpreis ohne Abzug binnen 30 Tagen zu zahlen, nachdem unsere Rechnung beim Kunden eingegangen ist.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit; Versand
(1) Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
(2) Der Kunde kann den Anbieter vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls der Anbieter einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn der Anbieter aus einen anderen Grund in Verzug gerät, so muss der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn der Anbieter diese Frist fruchtlos verstreichen lässt, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Handel es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 2 ist nach Ablauf der Frist des § 3 Abs. 2 eine weiter Frist von mindestens 10 Tagen zu setzen, bevor der Unternehmer vom Vertrag zurücktreten kann.
(4) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 2 und gerät dieser mit seiner Verpflichtung, die Leistung bei ordnungsgemäßer Bereitstellung anzunehmen, in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 2, erfolgt ein Versand von Waren ausschließlich auf Gefahr des Unternehmers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Kauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Unternehmer im Verzug der Annahme ist.
(6) Der Anbieter ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.
(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 2, verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters bis der Unternehmer sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vollständig beglichen hat.
§ 6 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen die Ansprüche des Anbieters nur berechtigt, wenn die Forderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt wurden, der Anbieter diese anerkannt hat oder wenn die Forderungen des Kunden unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Anbieters ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend macht. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.
§ 7 Sachmängelgewährleistung
(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate.
(2) Ist ein Mangel zurückzuführen auf Anordnungen des Kunden, auf die von diesem gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder Bauteile oder die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers, haftet der Anbieter nicht, wenn er den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung von Bedenken Mitteilung gemacht hat.
(3) Vom Anbieter mitgeteilte Maße verstehen sich im Sinn der jeweiligen DIN-Norm.
§ 8 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 2, wird für Sachmängel zunächst nach Wahl des Anbieters Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet.
(5a) Schlägt die Nacherfüllung im Sinne des Abs. 5 fehl, kann der Unternehmer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Unternehmer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Der Unternehmer muss dabei dem Anbieter offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
§ 10 Widerrufsrecht und Hinweise für Verbraucher
(1) Verbraucher haben in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen, insbesondere bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters in dem gesetzlich vorgesehen Umfang informiert.
(2) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. In § 312g Abs. 2 BGB sind Fälle geregelt, in denen das Widerrufsrecht nicht gilt. Insbesondere besteht kein Widerrufsrecht bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten und bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.